Bei einer sogenannten 24-Stunden-Pflege/Betreuung wohnt die Betreuerin bei der zu betreuenden Person mit im Haushalt. Die Betreuungskraft führt den Haushalt, erledigt die Einkäufe, bereitet die Mahlzeiten zu, hilft, wenn nötig, bei der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Baden und Ankleiden. Leichte pflegerische Aufgaben können und dürfen ausgeführt werden, medizinische Behandlungen (Wundverbände wechseln/Spritzen geben) jedoch nicht.
Größter Vorteil bei der häuslichen Betreuung: Die betreute Person wird nicht aus der gewohnten Umgebung herausgerissen, die sozialen Kontakte bleiben erhalten. In den meisten Fällen wirkt sich dies auch sehr positiv auf den Lebenswillen und Genesung der betreuten Person aus.

Leistungen die von den Betreuer/innen übernommen werden:

  • Umfangreiche Anwesenheit und Zuwendung
  • Unterstützung bei der Körperhygiene
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Zubereitung und Anreichung von Speisen
  • Mobilisierung und Hilfe bei den Übungen nach Anleitung von Therapeuten und Ärzten
  • Individuelle Betreuung und Unterstützung nach den Wünschen und Vorlieben der pflegebedürftigen Person
  • Zeit haben! Gespräche führen, Spaziergänge machen. Evtl. Freunde/Verwandte der betreuten Person besuchen
  • Stetiger Ansprechpartner für die Familie der betreuten Person

Ihre Pflegekraft wird sich liebevoll um Ihren Angehörigen, sein Wohlergehen kümmern und das eigene Leben, für meist 8-12 Wochen, hintenan stellen. Bitte kümmern Sie sich auch um die Pflegekraft, schaffen Voraussetzungen, die ihr den Einsatz erleichtern, angenehm machen. Ein Zimmer für die Betreuungskraft ist unabdingbar, ausgestattet mit einem Bett, Kleiderschrank und evtl. auch Tisch & Stuhl. Die Mitbenutzung eines Bades ist obligatorisch.

Ein heikles Thema! Auch wenn es sich der Begriff 24h-Pflege fest im Sprachgebrauch etabliert hat und die Betreuungskraft mit im Haushalt wohnt, kann und darf sie natürlich nicht Tag und Nacht durchgehend arbeiten. Jeder Mensch, auch die fleißigste polnische Pflegerin, braucht Ruhe und Erholung, sowie ausreichend Schlaf. Die gesetzlich, nur in Ausnahmefällen zu überschreitende Arbeitszeit, beträgt in Deutschland, wie in Polen, 40 Stunden in der Woche.

Die Arbeitszeiten werden aber selbstverständlich flexibel an die Erfordernisse vor Ort angepasst, und in Notsituationen kann und wird die Betreuerin immer eingreifen.

Ja! Aber auf einem unterschiedlichem Sprachniveau. Die Sprache nimmt eine wichtige Rolle ein, ohne Verständigung sind Probleme und Missverständnisse vorprogrammiert, ein guter Verlauf der Betreuung nicht sehr wahrscheinlich. Wir vermitteln daher keine Pflegekräfte ohne Kenntnisse der deutschen Sprache. Je besser die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, desto mehr möchte sie allerdings auch verdienen. Und je besser die Deutschkenntnisse, desto zahlreicher auch die Arbeitsangebote für die Betreuungskräfte:

Wir bieten unseren Kunden drei Sprachstufen an:

Geringe Deutschkenntnisse Die Betreuerinnen verfügen über ein einfaches Grundvokabular, die Verständigung ist schwierig.

Mittlere Deutschkenntnisse Diese Betreuerinnen verfügen über einen Sprachschatz von ca. 50 %, sodass einfache Unterhaltungen möglich sind. Die meisten Kunden wählen diese Sprachstufe.

Gute Deutschkenntnisse Gespräche sind problemlos möglich und die Betreuerin kann auch am Telefon detaillierte Auskünfte geben.

Wir bearbeiten Ihren Auftrag grundsätzlich sofort, um die Zeit bis zum Eintreffen der Betreuerin so kurz wie möglich zu halten. Die Vorlaufzeit ist abhängig von der gewählten Deutschstufe, wie auch dem Gesundheitszustand der zu betreuenden Person, beträgt je nach Sachlage ca. 4-14 Tage.

Unsere Kunden können nach Absprache praktisch jederzeit und berechnungsfrei eine Betreuungspause einlegen, wenn die zu betreuende Person beispielsweise stationär behandelt werden muss, Sie vielleicht einen Familienurlaub verbringen möchten oder auch Dritte die Betreuung für einen bestimmten Zeitraum ausführen sollen.

Alle über uns vermittelten Betreuungskräfte sind krankenversichert, können in Deutschland zum Arzt gehen oder nötigenfalls auch stationär versorgt werden. Es kommt eher selten vor, das eine Betreuerin vor Ort krankheitsbedingt  ausfällt, aber in solchen Fällen sorgen wir natürlich für schnellstmöglichen Ersatz.

Wir machen uns im Vorfeld grundsätzlich nicht nur Gedanken, ob eine Betreuungskraft zum Anforderungsprofil passt, sondern auch, ob ihr Naturell mit dem der zu betreuenden harmonieren könnte. Viele kleine Probleme, die vor Ort entstehen, können wir durch Lösungsvorschläge unserseits (mit den Erfahrungen aus mehreren tausend Vermittlungen) bereinigen, manchmal ist es auch nur die Sprachbarriere, die zu Missverständnissen führt. Stimmt die „Chemie“ gar nicht, leiten wir einen zeitnahen Personalwechsel ein.

Leider nein! Der Gesetzesgeber hat zwar diese Möglichkeit eröffnet, aber eigentlich nur in theoretischer Form. Grundvoraussetzung wäre, dass die Betreuerin einen medizinischen Beruf erlernt hat, der in Deutschland anerkennungsfähig ist.

1. Problem: In Polen kann man den Beruf der Altenpflegerin nicht so wie in Deutschland erlernen, es ist dort ein Studiengang.
2. Problem: Das Anerkennungsverfahren dauert mehrere Monate und setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.

Ja! 20 Prozent der Betreuungskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, unter der Voraussetzung, dass die Betreuungskraft natürlich legal tätig ist und der Ausgleich der Rechnungen bargeldlos erfolgt. Maximal können 4.000 € jährlich abgesetzt werden. Wie wir alle wissen, ist das Steuerrecht in Deutschland unvergleichlich kompliziert, sodass es empfehlenswert ist, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.