Kosten der 24 Stunden Pflege

Auf Grundlage der im Fragebogen getätigten Angaben erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für den Komplettpreis Ihrer 24-Stunden-Pflege.

Unsere umfangreiche und kompetente Beratung sowie die Erstellung Ihres persönlichen Angebots ist selbstverständlich für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Sie können von Anfang an mit festen monatlichen Beträgen rechnen, bis zur Ankunft Ihrer 24-Stunden-Pflege- und Betreuungskraft entstehen Ihnen lediglich Fahrkosten.

Die Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Pflege richten sich nach der Höhe des Betreuungsaufwands sowie Ihren Wünschen an die Betreuungskraft.
Unser Angebot ist speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und basiert auf einem sehr fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Die folgende Kostenaufstellung dient der Veranschaulichung:

Berücksichtigt werden alle anfallenden Kosten der 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft sowie die Inanspruchnahme möglicher Vergünstigungen.

In unserem Kostenbeispiel zeigen wir die 24-Stunden-Betreuung einer 87-jährigen Dame mit Pflegegrad 3.

Zu den benötigten Leistungen gehören unter anderem:

  • 24-Stunden-Betreuung
  • Hilfe bei Hygiene, Ankleiden, Essen
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen)
  • Mobilisierung und Hilfe bei gymnastischen Übungen nach Anleitung von Therapeuten und Ärzten
  • Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und der Familie der Pflegebedürftigen
  • individuelle Betreuung nach Absprache (z. B. Versorgung von Haustieren etc.)
  • individuelle Betreuung nach den Wünschen und Vorlieben des pflegebedürftigen (z. B. Besuche von Freunden und Verwandten, kulturelle Veranstaltungen)
  • Zeit für individuelle Zuwendungen wie Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen usw.

 

Monatliche Gesamtkosten

Gesamtkosten der 24 Stunden Pflege (je nach Anforderungen an die Pflegekraft)    €     2.098,00

Pflegegeld im Pflegegrad 3 bei Demenz                                                                            €    – 545,00

Verhinderungspflegegeld                                                                                                    €    – 201,50

Möglicher Steuervorteil                                                                                                       €     – 333,00

Monatliche Belastung                                                                                                          €     1.118,00

 

 

Mögliche Zuschüsse

Pflegegeld und Verhinderungspflegegeld

Bei einer 24 Stunden Betreuung durch eine polnische Pflegekraft steht der zu betreuenden Person das sogenannte Pflegegeld der Pflegekasse zu. Dieses beträgt in Abhängigkeit des anerkannten Pflegegrades zwischen 316,- € und 901,- € monatlich. Seit dem 01.01.2017 werden in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Zuteilung des Pflegegrades künftig auch geistige und seelische Beeinträchtigungen miteinbezogen.
Des Weiteren können Leistungen für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612,- € jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Ab dem Januar 2015 ist eine Ersatzpflege (beispielsweise durch eine polnische Pflegekraft) bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Wir empfehlen den persönlichen Kontakt mit Ihrer Pflegekasse um die möglichen Ansprüche für eine 24 Stunden Betreuung zu prüfen. Beachten Sie hierbei auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Sicherstellung einer optimalen Pflege.

Mögliche Steuervorteile
Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gerne informieren wir Sie detailliert über die Kosten und Zuschüsse der 24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte.

Füllen Sie gleich unseren Fragebogen aus und fordern Ihr persönliches Angebot an.